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Plädoyer 2/11
04.04.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Von Berufsverbänden und von Standesorganisationen ausgearbeitete berufsethische Standards und Richtlinien sind längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Nicht so bei der Schweizer Richterschaft. Abgesehen von einer Ausnahme - dem Kantonsgericht Basel-Landschaft - gibt es offenbar keine schriftlich verankerten Verhaltensregeln.
Dabei ist die Art und Weise, wie sich Richter in- und ausserhalb des Gerichts verhalten, entscheidend für das Vertrauen der Bev&oum...
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