Das Thema des Vortrags liess nicht darauf schliessen, dass es im Fürstentum Liechtenstein eine politische Krise auslösen könnte. Mitte Februar 1995 tat Herbert Wille nur das, was er als Präsident des Verwaltungsgerichts des Ländles öfters tat. Er referierte über «Wesen und Aufgaben des Staatsgerichtshofes» und erklärte, allein dieses Gericht sei zuständig, wenn über die Auslegung der Verfassung Zweifel bestünden und sich F&uum...