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Plädoyer 6/13
18.11.2013
Arbeitnehmern in der Schweiz steht im Fall eines Streits mit dem Arbeitgeber ein ausgebauter Rechtsmittelweg bis an das Bundesgericht offen. Nur die Angestellten des höchsten Gerichts selbst – von der Sekretärin bis zum Gerichts-schreiber – können im Konfliktfall lediglich eine einzige Instanz anrufen. Das Personal des Bundesgerichts geniesst damit beispielsweise im Fall einer Entlassung einen deutlich schlechteren Rechtsschutz als alle andern Angestellten in d...
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