Solche Einigkeit reicht nicht, um in den allgemeinen Chor einzustimmen. Aber haben nicht auch Strafrechtler von höchstem Rang, Günter Stratenwerth, Franz Riklin und Karl-Ludwig Kunz, Mängel des neuen Rechts mit Nachdruck moniert? Günter Stratenwerth sprach von gravierenden gesetzestechnischen Fehlern, etwa im Zusammenhang mit der bedingten Geldstrafe1, Franz Riklin von einer unerwünschten Variantenvielfalt bei der Verhängung von Strafen.2 Karl-...