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Plädoyer 04/2016
04.07.2016
Für jeden Beschuldigten ist klar: Er hat ein Interesse an einer fachlich versierten Verteidigung, wahrgenommen durch eine Person seines Vertrauens. Die Staatsanwaltschaften hingegen sind bestrebt, das Strafverfahren möglichst störungsfrei zu erledigen. Hartnäckige Verteidiger der Beschuldigten sind deshalb eher unbeliebt.
Die Konsequenzen dieser Ausgangslage illustriert zurzeit das Verfahren gegen den angeklagten Dieter Behring am Bundesstraf...
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