Für jeden Beschuldigten ist klar: Er hat ein Interesse an ­einer fachlich versierten Verteidigung, wahrgenommen durch eine Person seines Ver­trauens. Die Staatsanwaltschaften hingegen sind bestrebt, das Straf­verfahren möglichst störungsfrei zu erledigen. Hartnäckige Verteidiger der Beschuldigten sind deshalb eher unbeliebt. 

Die Konsequenzen dieser Ausgangslage illustriert zurzeit das Verfahren gegen den angeklagten Dieter Behring am Bundesstraf...