Ahmed Souab, Anwalt und ehemaliger Richter, wurde am 21. April in Tunesien festgenommen, nachdem er während einer Pressekonferenz vor dem Gerichts­gebäude Kritik an einem Prozess geäussert hatte: 

Am 19. April hatte das Gericht 37 Personen, darunter prominente Oppositionelle, Anwälte und Menschenrechtsverteidiger, zu Haftstrafen zwischen 4 und 74 Jahren verurteilt. Seine Äus­serungen über den Druck auf den vorsitzenden Richter wurden auf ­regierungsnahen Social-­Media-Portalen aus dem ­Zusammenhang gerissen. Er wurde fälschlicherweise beschuldigt, er habe den Richter bedroht. 

Innerhalb weniger Stunden nach seiner Verhaftung gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass Souab ­gemäss dem Dekretgesetz 54 unter Berufung auf die Antiterror-Gesetzgebung angeklagt werde. Nach ­seiner Verhaftung wurde er in Polizeigewahrsam ­genommen. Am 23. April lud der Ermittlungsrichter der Antiterror-Justizabteilung Souab zu einer An­hörung vor, verhängte jedoch willkürliche Beschränkungen für seine Rechtsvertretung und beschränkte die Anwesenheit seines Verteidigungsteams auf vier Anwälte, obwohl Dutzende anwesend waren, um ihn zu vertreten. Souabs Anwaltsteam boykottierte die Untersuchung aus Protest, und der Richter ordnete eine sechsmonatige Untersuchungshaft an.

Die Untergrabung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die gezielte Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten, die Opfer von Menschenrechtsver­letzungen vertreten, stellen einen weiteren schwerwiegenden Rückschlag für das Recht auf Rechts­­beistand und auf ein faires Verfahren in Tunesien dar. Die ­Verhaftung von Ahmed Souab macht deutlich, dass die tunesischen Behörden entschlossen sind, die­jenigen zum Schweigen zu bringen, die es wagen, sich gegen die repressive Politik der Behörden aus­zusprechen. Ahmed Souab muss unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.