Der palästinensische Menschenrechtsanwalt Anas Barghouti wollte im Herbst 2013 nach einem Besuch von Freunden einen Kontrollpunkt der israelischen Armee im Westjordanland passieren. Er zeigte den Ausweis der Rechtsanwaltskammer. Da nahmen ihn die Soldaten fest, konfiszierten sein Telefon und verhörten ihn. Mit verbundenen Augen und in ­Handschellen wurde er in das Gefängnis einer ­illegalen Siedlung gebracht, später in einen militärischen ­Komplex. 

Nach mehreren Haftverlängerungen wurde er in zwei Punkten angeklagt: Die Vorwürfe lauteten, er sei Mitglied «der Volksfront zur Befreiung Palästinas» – einer in Israel verbotenen Organisation. Ausserdem soll er «ein Komitee zur Organisation von Demonstrationen» geleitet haben. Nach mehreren Anhörungen wurde er schliesslich nach 29 Tagen Haft auf Kaution frei gelassen. 

Seither darf Barghouti nicht mehr nach Israel oder ins Ausland reisen und muss alle drei Monate vor ­Gericht erscheinen. Die Militärstaatsanwaltschaft konnte bisher ihre Vorwürfe gegen Barghouti nicht belegen. Für den beschuldigten Anwalt bedeutet jede Verhandlung einen verpassten Arbeitstag. 

Seine ­Angehörigen fürchten stets, dass er nicht mehr nach Hause kommt. Die Verfahren vor israelischen ­Militärgerichten im besetzten Westjordanland wider­sprechen den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren.