Die Anwältin Hoda Abdelmoniem ist seit mehr als zwei Jahren in Ägypten im Frauengefängnis von Al-Qanater eingesperrt. Seit ihrer Inhaftierung ­ver­weigert die ­Gefängnisverwaltung der 61-Jährigen ­jeden Kontakt zu ihren Angehörigen. Abdelmoniem hatte in den vergangenen Jahren unzählige Menschenrechtsverletzungen in Ägypten dokumentiert, darunter viele Fälle, in denen Menschen spurlos ­verschwanden. Die Anwältin engagierte sich ehrenamtlich für die «Egyptian Coordination for Rights and Freedoms» und war Mitglied des nationalen Menschenrechtsrats. Aufgrund ihres Engagements wurde sie am 1. November 2018 festgenommen – ohne Haftbefehl. Gegen sie werden haltlose terrorismusbezogene Vorwürfe erhoben. Die maximale Untersuchungshaftdauer beträgt in Ägypten laut ­Gesetz zwei Jahre. Ihre anhaltende Inhaftierung ist daher rechtswidrig.

Ein pandemiebedingtes Besuchsverbot wurde im August aufgehoben, nach mehrmaligem Nachfragen erhielt die Familie dann endlich eine Besuchs­erlaubnis. Im Gefängnis angekommen, teilten die ­Behörden der Familie jedoch mit, dass der Termin inzwischen abgesagt sei. Die Familie hatte einzig am 27. Oktober Gelegenheit, Abdelmoniem kurz zu sehen – an einem Gerichtstermin, bei welchem das Kairoer Strafgericht die Untersuchungshaft erneut um 45 Tage verlängerte.

Nebst dem Kontaktverbot macht der Anwältin ihre Gesundheit zu schaffen. Am 30. November erfuhr die Familie, dass sie wegen starker Schmerzen und ­mutmasslichem Nierenversagen in ein Krankenhaus eingeliefert worden sei. Anfang 2020 hatte die Anwältin einen Herzinfarkt erlitten.

Am 27. November verlieh der Rat der Council of Bars and Law Societies of Europe den Menschenrechtspreis 2020 unter anderem an Hoda Abdel­moniem.