Mohamed ’Abdullah al-Roken ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und ein langjähriger Unterstützer von Amnesty International. Er ist Mitglied der International Bar Association, hat mehrere Bücher über Menschen­rechts­fragen geschrieben und doktorierte zum Thema Verfassungsrecht. In mehreren Menschenrechtsfällen in den VAE engagierte er sich als Rechtsbeistand.

Al-Roken und 68 weitere Personen wurden im Juli 2013 in einem unfairen Verfahren wegen «Planung eines Staatsstreichs» verurteilt. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Seit Verkündung des Entscheids durfte sein Rechtsbeistand ihn erst einmal besuchen. Viele der damals Verurteilten berichteten über Folter und andere Misshandlungen in der Haft. Sie wurden längere Zeit in Einzelhaft gehalten, brutal geschlagen und mit Schlafentzug gefoltert.

Mohamed ’Abdullah al-Roken war im Jahr 2012 festgenommen worden, als die Regierung mit grosser Härte gegen Personen vorging, die sich für politische Reformen in den VAE einsetzten.

Amnesty International betrachtet al-Roken als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner politischen Rechte und ­seiner Arbeit als Verteidiger inhaftiert ist.

Am 19. Februar 2014 hat Gabriela Knaul, Uno-­Sonderberichterstatterin für die Unabhängigkeit der Richter und Anwälte, nach einem offiziellen Besuch in den VAE bemängelt, dass das Justizsystem weiterhin von der Exekutive kontrolliert werde. Sie hat die VAE aufgefordert, ein unabhängiges Komitee zur Untersuchung von Foltervorwürfen in Gefängnissen zu schaffen. Als Antwort auf ihre Empfehlungen ­fordern führende Anwälte in Grossbritannien die sofortige und bedingungslose Freilassung der inhaftierten Anwälte, insbesondere auch von Mohamed ’Abdullah al-Roken.