Das Bundesgericht erklärte Einbürgerungen an der Urne für verfassungswidrig. Damit begann ein wirres und emsiges Treiben auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene. Die Kriterien für zulässige Einbürgerungsverfahren im Überblick.



Die Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli 2003 haben klargestellt, dass Einbürgerungsentscheide an der Urne generell nicht mehr zulässig sind (1P.228/2002/sta bzgl. Emmen; 1P.1/2003/sta bzgl. Zürich).



Obwohl das Bunde...