Mit dem Urteil Arnold und Marthaler gegen die Schweiz taxierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die ­polizeiliche Einkesselung von Demonstranten und ihre anschlies­sende Festhaltung in einer Polizeikaserne anlässlich des 1. Mai 2011 in Zürich als unverhältnismässigen Freiheitsentzug. 

Mit einer grundrechtswidrigen polizeilichen Einkesselung beschäftigte sich der Gerichtshof auch im Urteil Auray und andere gegen Fra...