Am 19. März 2002 hat der Luzerner Regierungsrat die Beschwerde von Personen aus dem früheren Jugoslawien abgelehnt, die allesamt von der Gemeinde Emmen nicht eingebürgert worden waren. Die Wahl- und Abstimmungsfreiheit habe so lange Vorrang, bis den Stimmberechtigten ohne jeglichen Zweifel eine Verletzung des Diskriminierungsverbots nachgewiesen könne, begründet der Regierungsrat.



Das Urteil im Volltext (PDF 54 kb)

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