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Plädoyer 2/02
12.04.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Am 19. März 2002 hat der Luzerner Regierungsrat die Beschwerde von Personen aus dem früheren Jugoslawien abgelehnt, die allesamt von der Gemeinde Emmen nicht eingebürgert worden waren. Die Wahl- und Abstimmungsfreiheit habe so lange Vorrang, bis den Stimmberechtigten ohne jeglichen Zweifel eine Verletzung des Diskriminierungsverbots nachgewiesen könne, begründet der Regierungsrat.
Das Urteil im Volltext (PDF 54 kb)
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