Am 1. Januar 2023 tritt ein revidiertes Erbrecht in Kraft. Das ist insofern ­bemerkenswert, als die letzte (insgesamt eher punktuelle) Erbrechtsänderung 2013 im Kontext des Erwachsenenschutzrechts den Schutz urteilsunfähiger Nachkommen geordnet hatte, nachdem 2007 plötzlich «eingetragene Partnerinnen und Partner» punktuell im ZGB erschienen waren.1 Seit April 2003 war die erbrecht­liche Behandlung von Tieren nuanciert, ab 1996 die Formstreng...