Am Bundesgericht sinkt die Chance, mit einer Beschwerde Erfolg zu haben, weiter: 2019 lag die Quote noch bei 14,7 Prozent, 2020 bei 14,3 und im vergangenen Jahr noch bei 13,1 Prozent. Darin sind teilweise oder gänzliche Gutheissungen inbegriffen. Am erfolgreichsten waren 2021 die öffentlich-rechtlichen Beschwerden (14,7 Prozent), gefolgt von den strafrechtlichen Beschwerden (12,9 Prozent). Die tiefste Quote mit 9,8 Prozent liegt bei den Beschwerden in Zivilsachen und im Betreibungsrecht. Fast gleich tief ist mit 9,7 Prozent die Chance auf Erfolg beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Arbeitslast blieb in Lausanne  und in Luzern 2021 weitgehend ­konstant: Gegenüber dem Vorjahr gingen rund 150 Fälle weniger ein. Das Gericht erledigte von 7881 eingegangenen Beschwerden 7509 (Vorjahr 7866). Die pendenten Fälle stiegen auf 3235 (Vorjahr: 2863). Die Prozess­dauer  erhöhte sich von 146 auf durchschnittlich 149 Tage. 63 Fälle waren bei ihrer Erledigung älter als zwei Jahre. Die Zahl der öffentlichen Urteilsberatungen stieg gegenüber dem Vorjahr von 19 auf 32 Fälle. Laut Jahresbericht reichte das Bundesgericht beim Parlament ein Gesuch ein, um die Zahl der Richterstellen von 38 auf 40 zu erhöhen.