Seit vier Jahren sind das Finanzdienstleistungs­- (Fidleg) und das ­Finanzin­stituts­gesetz (Finig) in Kraft getreten. Das Fidleg reguliert das Verhalten von ­Finanzdienstleistern. Aus Kundensicht wichtig sind die Rah­men­bedin­gungen für die Kunden­beratung und die Vermögensverwaltung sowie die ­erweiterten Informations- und Dokumentationspflichten der Anbieter.

Das Finig dagegen regelt die Aufsicht über Finanzinstitute, die ni...