Artikel 30 der Bundesverfassung verpflichtet die Gerichte, ihre Entscheide öffentlich zugänglich zu machen. Denn Gerichtsverfahren und Urteilsverkündung sind öffentlich. Artikel 54 der Zivilprozessordnung hält ausdrücklich fest, dass Urteile «der Öffentlichkeit zugänglich gemacht» werden müssen. Im Internetzeitalter geht das am einfachsten online.

Das Bundesgericht geht mit gutem Beispiel voran und veröffentlicht seit 200...