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Plädoyer 6/11
03.12.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
plädoyer: Laut Artikel 190 der Bundesverfassung sind Bundesgesetze für das Bundesgericht verbindlich. National- und Ständerat können also verfassungswidrige Gesetze beschliessen, ohne dass ein Gericht diese aufheben kann. Wofür brauchen wir denn überhaupt eine Bundesverfassung?
Paul Richli: Das ist eine provokative Frage. Der Gesetzgeber kann nicht einfach verfassungswidrige Gesetze beschliessen. Er ist a...
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