plädoyer: Schweizer Anwälte sind weitgehend vom Geld­wäschereigesetz (GwG) ausgenommen. Das sorgt regelmässig für Kritik. Ist diese berechtigt – oder wird das Problem der «anwaltlichen Schlupflöcher» bei der Geldwäschereibe­kämpfung überzeichnet?

Anton Brönnimann: Massnahmen gegen Geldwäscherei setzen in der Schweiz vor allem beim Finanzmarkt und bei Geldbewegungen an. ...