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Plädoyer 5/06
06.10.2006
Ziel einer Begutachtung ist es, die medizinische Sachlage abzuklären. Sie dient dem Versicherungsträger als Entscheidungsgrundlage. Die Invalidenversicherung etwa hat mit Spitälern Abkommen für die Schaffung von medizinischen Abklärungsstellen geschlossen. Diese werden auch von anderen Versicherungsträgern regelmässig beauftragt und sind zuständig für ärztliche Untersuchungen zur Festlegung des Leistungsanspruches.
Die Sozialversich...
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