Bei der Berechnung des Existenzminimums sollen die Betreibungsämter künftig die laufenden Steuern berücksichtigen (plädoyer 5/2023). Der Bundesrat «zeigt sich gegenüber einer Anpassung von Artikel 93 SchKG offen», wie er im November in ­einem Bericht an den Nationalrat schrieb. Die Neuregelung dürfe aber keinen Einfluss auf die Höhe familienrechtlicher Unterhaltsforderungen haben. «Gesetzestechnisch» seien zur Umsetzung diverse Lösungen denkbar, die alle zu Mehraufwand für die Betreibungs- und Steuerämter führten. Einer sinnvollen Lösung dürfe dies nicht im Weg stehen.