Ein Urteil des Bundesgerichts vom Oktober 2012 machte das Thema der ­Interessenbindungen juristischer Fachautoren publik. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass Banken einbehaltene Vertriebskommissionen an ihre Vermögensverwaltungskunden weitergeben müssen. Der Zürcher Rechtsanwalt Christoph Gutzwiller prangerte daraufhin in einem Gastkommentar in der NZZ an, dass den Banken nahestehende Juristen in Fachzeitschriften über Jahre hinweg wacker den Standpunkt der Banke...