Anwältinnen und Anwälte üben ihren Beruf laut Artikel 12 des Anwaltsgesetzes «sorgfältig und gewissenhaft» aus. Dies scheint nicht von allen in der Branche Tätigen in gleichem Mass verstanden zu werden, wie folgende Beispiele zeigen.  

Laut einem aktuellen Bundesgerichtsentscheid hatte ein Zürcher Pflichtverteidiger drei Tage vor der Verhandlung die Berufung zurückgezogen – ohne Wissen des Angeklagten. Dem R&...