Seit dem 1. Januar 2005 steht der Gerichtspolizei und den Strafverfolgungsbehörden ein neues Instrument zur Verfügung, um vermehrt im so genannten Vorfeld einer Straftat aktiv zu werden. Die Tendenz ist klar: Beschuldigte und ihre Parteirechte stören. Verteidiger sollen möglichst lange vom Vorverfahren ausgeschlossen sein. Allfällige Beweise werden mit geheimen Zwangsmassnahmen beschafft.

Das Bundesgesetz über die verde...