Die Wahl zum Fehlurteil des Jahres 2004 erfolgte einstimmig: Die plädoyer-Jury entschied sich für ein Urteil der ersten Zivilabteilung des Bundesgerichts vom 24. Februar 2004 (4C.225/2003).

Im Zentrum steht der sexuelle Missbrauch eines damals 14-jährigen Jugendlichen durch einen erwachsenen Jungschar-Leiter. Das Bundesgericht entscheidet mit drei gegen zwei Stimmen, dass das Opfer mitschuldig an den Übergriffen des Täters sei und kürzt den Schadene...