1. Rang: «Wichtige Weichenstellung in zwielichter Form vorgenommen»

Die dreiköpfige plädoyer-Jury hat ein Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne zum «Fehlurteil des Jahres 2020» erkoren. Es handelt sich um den Entscheid 4A_554/2019 vom 26. Oktober 2020.

Darin ging es um die Anfechtung des Anfangsmietzinses für eine 4,5-Zimmer-Wohnung im Bezirk Nyon wegen Missbräuchli...