Zum Jahrgang 2022 war sich die Jury rasch einig. Als «Fehlurteil des Jahres» kürte sie einen Entscheid der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundes­gerichts. Im Urteil 1B_535/2021 vom 19. Mai 2022 war die Verwertbarkeit von Daten auf dem Handy eines Beschuldigten umstritten. Die Polizei hatte bei ­einer Hausdurchsuchung sein Handy beschlagnahmt und ihn aufge­fordert, das Passwort mitzuteilen. Dem kam der Beschuldigte nach. Im Entsiegelungsverfahren ...