Fehlurteil des Jahres 2002 ist nach Ansicht der plädoyer Leserinnen und Leser das Urteil der II. Zivilabteilung des Bundesgerichts vom 1. Oktober 2002.

Das Gericht hatte es zwei Mädchen – heute neun und elf Jahre alt – verwehrt, nach der Scheidung der Eltern den Namen Ibrahimi auf den Namen ihrer Schweizer Mutter zu ändern, obwohl die Mutter diesen wieder angenommen hatte. Begründung der Lausanner Richter: Die beiden Mädchen hätten mit dem ausländischen Namen keine N...