Inhalt
Plädoyer 01/2016
01.02.2016
Zum Fehlurteil des Jahres 2015 wählte die plädoyer-Jury einstimmig ein Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Luzern (BGE 141 I 70): Das Bundesgericht erachtete es als nicht willkürlich, einer unentgeltlichen Anwältin die Entschädigung für den Aufwand ihres Vertreters während ihres Mutterschaftsurlaubes zu verweigern.
Laut dem Bundesgericht bedarf demnach eine Stellvertretung des unentgeltlichen Rechtsbeista...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo