Inhalt
Plädoyer 04/2024
08.07.2024
Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangt, dass über zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Anklagen öffentlich verhandelt wird. Weder aus dieser Bestimmung noch aus der Bundesverfassung ergibt sich, dass auch die Beratung des Urteils Teil der sogenannten Justizöffentlichkeit ist.
Artikel 54 Absatz 2 der Zivilprozessordnung überlässt es vielmehr den Kantonen, auch die Urteilsberatung öffentlich zu erklären. ...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo