Trotz Nebenjob kann es schwierig sein, das Stu­dium zu finanzieren. Das gilt laut Claudia Keller, Vorstandsmitglied der Interkantonalen Stipendienkonferenz, vor allem dann, wenn Studentinnen und Studenten auswärts wohnen. Die Eltern sind zwar gemäss Artikel 276 ZGB verpflichtet, für die Erstausbildung ihres Kindes aufzukommen – doch nicht alle sind dazu finanziell in der Lage.

Wer aus einem Elternhaus mit knappem Budget stammt, hat ­allenfalls Anspruch a...