Für Asyl in der Schweiz müssen Flüchtlinge nachweisen, dass sie im Heimatland etwa wegen Rasse, Religion oder politischer Anschauung verfolgt sind. Wenn das Staatssekretariat für Migration ein Asylgesuch ablehnt, bedeutet das aber nicht direkt die  Ausreise. Falls die Rückweisung ins Herkunftsland nicht zulässig oder unmöglich ist, werden Abgewiesene vorläufig auf­ge­nommen und erhalten einen F-Ausweis.

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