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Plädoyer 01/2026
02.02.2026
Für Asyl in der Schweiz müssen Flüchtlinge nachweisen, dass sie im Heimatland etwa wegen Rasse, Religion oder politischer Anschauung verfolgt sind. Wenn das Staatssekretariat für Migration ein Asylgesuch ablehnt, bedeutet das aber nicht direkt die Ausreise. Falls die Rückweisung ins Herkunftsland nicht zulässig oder unmöglich ist, werden Abgewiesene vorläufig aufgenommen und erhalten einen F-Ausweis.
Grund für eine vorl&au...
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