Das deutsche Bundeskriminalamt darf vorerst keine «Trojaner» verschicken, um das Innenleben fremder Computer ohne das Wissen der Besitzer auszukundschaften. Am 31. Januar 2007 entschied der Bundesgerichtshof, dass es für das staatliche Hacken keine Rechtsgrundlage gebe.



Beim versteckten Ausspionieren des Computers ist die Schweiz weiter als Deutschland. Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob hält die Anwendung dieser Methode sowohl nach Bundesstra...