Das im Urheberrecht verwurzelte Persönlichkeitsrecht eines Autors ist in den letzten Jahren durch verschiedene Gerichtsfälle bekannt geworden, so etwa kürzlich durch einen Entscheid des Bundes­gerichts (BGE 142 III 387 vom 19. April 2016). Dieses gab einem Waadtländer Ehepaar recht, das die Terrasse seiner Wohnvilla ­gegen den Willen des Architekten baulich anpassen wollte. Der Architekt machte vergeblich geltend, durch den Umbau werde sein Werk entstellt, was sein...