Laut Strafgesetzbuch ist freiwillig und selbstbestimmt ausgeübte Prostitution legal. Auch in vielen weiteren Rechtsgebieten haftet ihr kein Makel an. Nur im Vertragsrecht gilt sie noch als sittenwidrig. Dies ist heute nicht mehr zu begründen.



Die freiwillige, selbstbestimmt ausgeübte Prostitution ist in der Schweiz von erwachsenen Frauen seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahr 1942 ein legales Gewerbe, innerhalb der Grenzen, die Straf- und Verwaltungsrecht fest...