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Plädoyer 04/2017
25.06.2017
Die amtliche Verteidigung wird nur entschädigt für Aufwendungen, «die in einem kausalen Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte im Strafverfahren stehen und die notwendig und verhältnismässig sind» (so das Bundesgericht in 6B_824/2016 vom 10. April 2017). Nicht abgegolten wird der Aufwand zur Abklärung der Rechtslage, es sei denn, es handle sich um aussergewöhnliche Rechtsfragen (exemplarisch der «Leitfaden amtliche Mandate» der...
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