Seit 2018 können Verurteilte unter bestimmten Voraussetzungen ihre unbedingte Gefängnis­strafe mit einer Fussfessel verbüssen. Diese ersetzt die Haft in der Zelle und ist bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich. 

Laut Bundesrat hat sich diese Art des Strafvollzugs bewährt, wie er in einem Bericht vom 20. August schreibt. Er hatte die ­Erfahrungen mit der alternativen Strafform von 2018 bis 2023 evaluiert. 

In den sechs Jahren wurde der Einsatz der Fussfessel in allen Kantonen insgesamt 3042 Mal bewilligt – am häufigsten im Kanton Waadt (617), gefolgt von den Kantonen Genf (405) und Bern (383). Im Kanton Zürich mit den meisten Verur­teilten kam die Fussfessel nur 160 Mal zum Einsatz. In 93 Prozent der Fälle verlief der Einsatz er­folgreich.