Hegt die Schweiz bei einer Auslieferung Zweifel, dass die Betroffenen menschenrechtskonform behandelt werden, verlangt  sie diplomatische Garantien. Erst nach der Zusicherung, dass die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden, wird der Angeschuldigte ausgeliefert. So weit die Theorie. Doch die Praxis sieht anders aus: «Solche Garantieerklärungen sind zwar verbindlich. Sie lassen sich aber nur schwer überprüfen», sagt Kerstin Odendahl, Professorin für V&ou...