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Plädoyer 4/08
20.08.2008
Hegt die Schweiz bei einer Auslieferung Zweifel, dass die Betroffenen menschenrechtskonform behandelt werden, verlangt sie diplomatische Garantien. Erst nach der Zusicherung, dass die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden, wird der Angeschuldigte ausgeliefert. So weit die Theorie. Doch die Praxis sieht anders aus: «Solche Garantieerklärungen sind zwar verbindlich. Sie lassen sich aber nur schwer überprüfen», sagt Kerstin Odendahl, Professorin für V&ou...
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