Noch in den 1970er Jahren war strittig, ob an Anlässe einer juristischen Fakultät nur Ehegatten oder auch Konkubinatspartner eingeladen werden. Heutzutage ist es selbstverständlich, dass auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit von der Partie sind. Unterschiedliche Lebensformen sind heute gesellschaftlich akzeptiert.

Mit der Wahl einer Lebensweise entscheidet man sich auch für bestimmte rechtliche Folgen. Der Pluralismus unserer Rechtsordnung besteht in d...