Seit September 2002 können US-Ermittler an Durchsuchungen und Vernehmungen der Schweizer Bundesanwaltschaft teilnehmen. Die Rechtshilfe ist damit ausgehebelt. Sie ist nur nötig bei Zwangsmassnahmen oder wenn Beweise vor Gericht verwertet werden sollen.



Am 4. September 2002 unterzeichnete Bundesanwalt Valentin Roschacher in Washington ein für die Schweiz bisher einmaliges Dokument. Das so genannte «operative working arrangement», sieht unter anderem den Austausch von Er...