Bei juristischen Recherchen ist «künstliche Intelligenz» häufig überfordert. Einige Studenten beanspruchen deshalb weiter Dienste von Ghostwriter-­Agenturen. Diese verfassen auf Bestellung Seminar-, Ba­chelor- und Masterarbeiten sowie Dissertatio­nen. Allein die Berliner Agentur BAS Business and Science GmbH gibt auf Anfrage von plädoyer an, man habe in den vergangenen fünf Jahren knapp 100 Arbeiten für Jus-Studenten aus der Schweiz verfasst – darunter fünf Dissertationen.

Die Preise dafür bewegten sich zwischen rund 1200 und 12'580 Franken pro Auftrag. Bei der Agentur seien als bezahlte Ghost­writer auch ein Rechts­professor und drei promovierte Rechtsdozenten von Schweizer Universitäten sowie zwölf ehemalige Schweizer Professoren und Dozenten tätig. 

Laut Auskünften der Schweizer Universitäten gegenüber plädoyer ist noch an keiner Hochschule ein Fall von Ghostwriting entdeckt worden. An den Universitäten Bern und Luzern müssen Studenten ihre Arbeiten mit einer Erklärung versehen, gemäss der sie die Arbeit selbst verfasst haben. 

Die Universität St. Gallen warnt Studenten vor der Nutzung von Ghostwriter-Diensten, da sie sich damit ein Leben lang erpressbar machen würden.

Ausserdem müssen in St. Gallen alle Bachelor- und Masterarbeiten mündlich präsentiert und Fragen beantwortet werden. Wer erwischt wird, muss mit einem Ausschluss aus der Uni oder der Aberkennung des Titels rechnen.