Europa liegt zurück: Im Gegensatz zur Schweiz besteht in der EU für Rechtsanwälte keine Meldepflicht, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf einen Geldwäschereiverdacht stossen. Die EU-Kommission wollte dies ändern, stiess aber auf taube Ohren. Die Europaparlamentarier kippten eine entsprechende Bestimmung. Neu sollen Personen, die im Bereich der Rechtsberatung tätig sind, ihre Klienten sogar informieren dürfen, wenn Verdachtsmomente auf Geldwäscherei gegen sie vorliegen. Noch ...