Inhalt
Plädoyer 06/2014
17.11.2014
Stiftungen müssen wie andere juristische Personen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern bezahlen. Davon ausgenommen sind lediglich steuerbefreite Stiftungen – unter gewissen Bedingungen.
1. Die Steuerbefreiung gilt nicht für alle Steuern: Mehrwertsteuern, Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern, die Erbschafts- und Schenkungssteuern fallen nicht darunter. Die Steuerbefreiung gilt nur für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Bei gemeinnüt...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo