Die Genfer Staatsanwaltschaft muss ihre Richtlinien über die Bemessung der Strafen offenlegen. Das hat das Bundesgericht entschieden (1C_604/2015 und 1C_606/2015). Es hiess damit eine Beschwerde der Demokratischen Juristen Genf gut. Zurzeit ist die Sache beim Genfer Gerichtshof noch pendent. Auf Anfrage von plädoyer hiess es: «Die Administrativkammer des Genfer Gerichtshofs, die eine neue Entscheidung zum Zugang zur internen Richtlinie im Sinne der Erwägungen der ergangenen Urteile treffen muss, hat noch keine Entscheidung getroffen.»