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Plädoyer 1/03
07.02.2003
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Gemäss Bundesrat sollen Lebensversicherer Einblick in die Resultate von Gentests nehmen können. Mit unabsehbaren Konsequenzen: Risikoselektion und Solidarität unter den Versicherten würden aufgehoben. Es braucht ein totales Ausforschungsverbot.
Für Versicherungen war bisher jede Auskunft über Gentests tabu. Sie haben sich selbst ein Moratorium auferlegt, bis das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen vorliegt. Im September 2002 hat der Bundesrat die B...
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