Die Genugtuung für zu Unrecht erlittene Haft darf nicht gekürzt werden unter Hinweis auf die grössere Kaufkraft in der Heimat des Geschädigten.



Sachverhalt:


Ein Kosovo-Albaner war um 380 Tage zu lange inhaftiert. Das Zürcher Obergericht sprach ihm 80 Franken pro unschuldig erlittenen Hafttag zu, also 30’400 Franken. Doch die Richter kürzten den Betrag entsprechend der Kaufkraft im Kosovo auf 18’000 Franken. Das Kassationsgericht hebt den Entscheid a...