Disziplinaranzeige kein Ausstandsgrund

Der blosse Umstand, dass die staatsanwaltliche Verfahrensleitung eine – sachlich vertretbare – Disziplinaranzeige gegen den Verteidiger an die Aufsichtsbehörde über die Anwälte einreicht, schafft keinen Ausstandsgrund. Andernfalls hätte es die Verteidigung in der Hand, durch mutmassliche Verstösse gegen die anwaltlichen Berufsregeln den Ausstand von Staatsanwälten zu bewirken. &shy...