Inhalt
Plädoyer 03/2018
28.05.2018
Journalist beging keine Wahlfälschung
Ein Journalist aus der Westschweiz hat keine Wahlfälschung begangen, weil er bei einer eidgenössischen Abstimmung zweimal elektronisch abgestimmt hat. Der Journalist hatte die Unterlagen doppelt bekommen – einmal als Auslandschweizer, dann nach seinem Umzug in die Schweiz. Obwohl er vor Bundesstrafgericht angab, er habe mit der zweifachen Stimmabgabe eine Schwachstelle im Informatiksystem bei Wahlen un...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo