Verfahrenstrennung war zulässig

Die Staatsanwaltschaft Basel-­Stadt hat in einem aufwendigen und komplexen Wirtschaftsstraffall mit umfangreichen Akten (ca. 100 Ordner) zu Recht das Verfahren gegen einen von vier Angeklagten abgetrennt, nachdem dieser nicht zur Hauptverhandlung erschienen war und stattdessen am New Yorker Marathon teil­genommen hatte. Für das Bundesgericht war wesentlich, dass sich das Strafgericht, die anderen Angeklagten, al...