Verwertungsverbot zu spät geltend gemacht

Anfang Juni 2019 verurteilte die Staatsanwaltschaft einen Lenker, der mehrfach rechts überholt und die nötigen Abstände nicht eingehalten hatte, aufgrund einer privaten Dashcam-­Aufzeichnung zu einer bedingten Geldstrafe von 18 000 Franken und 3000 Franken Busse. Der Lenker akzeptierte den Strafbefehl. Drei Monate später entzog ihm die Administrativbehörde den Führerausweis f&uum...